eRezept ab 01.01.2024
Liebe PatientInnen,
die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran. Ab Januar 2024 kommt für alle verpflichtend das elektronische Rezept (kurz „eRezept“).
Dies gilt zunächst für verschreibungspflichtige Rezepte für gesetzlich versicherte Patienten.
Momentan und bis auf Weiteres (noch) nicht als eRezept verfügbar sind:
private Rezepte, grüne Rezepte (OTC), Betäubungsmittel (BTM), Verbandsstoffe und Hilfsmittel.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Versichertenkärtchen einmal im Quartal in der Praxis einlesen lassen. Vorher ist keine Bearbeitung möglich !
– Rezept wie gewohnt telefonisch über unseren Rezept-AB („die 1“) oder neu online über unsere Praxis-App „Patmed“ bestellen - Sobald das Rezept von einem unserer Ärzte digital signiert wurde, ist es in der Gematik-Cloud verfügbar und kann durch Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage der eGK („elektronischen Gesundheitskarte) abgerufen werden
- eine alternative Methode ist die Bearbeitung mittels eRezept-App der Gematik. Diese bietet einige Vorteile für Familien oder Senioren, die nicht selbst in die Apotheke kommen können.
- Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
Ein Papierausdruck ist grundsätzlich nicht mehr regelhaft vorgesehen. Für immobile Patienten ohne die Möglichkeit der Hilfe durch Angehörige werden wir versuchen, im Einzelfall eine individuelle Lösung zu finden.
Für Sie ergeben sich folgende Änderungen:
Die Rezepte können erst freigegeben werden, wenn ein Versicherungsnachweis vorliegt, das heißt die Gesundheitskarte für das aktuelle Quartal eingelesen worden ist. Rezepte können also erst in der Apotheke oder in der eRezept-App abgerufen werden, nachdem das Kärtchen in der Praxis vorgelegt wurde und das Rezept durch unsere Ärzte signiert wurde. Rechnen Sie hier bitte mit einem Vorlauf von bis zu einem Werktag nach Einlesen der Karte.
Bitte denken Sie deshalb rechtzeitig daran, die eGK in der Praxis einlesen zu lassen!